Wer ist verantwortlich?
Zukünftige Auftragsarbeiten
Nach derzeitigem Stand und der Auffassung des Justiziars der Produktionsallianz – Sektion Werbung dürfte die Verantwortung für die finale Entscheidung über eine mögliche Kennzeichnung regelmäßig beim Auftraggeber liegen, da dieser über Veröffentlichung und Ausspielung entscheidet.
Die Produktionsfirma wiederum sollte die mit dem Kunden abgestimmte Kennzeichnung in den zur Veröffentlichung vorgesehenen Master-Fassungen und Belegkopien umsetzen. Dies gilt auch für Directors Cuts.
Für uns Regisseur:innen empfehlen wir dennoch:
✔ Macht euren Einsatz von generativer KI frühzeitig gegenüber der Produktion, bzw eurem Auftraggeber, transparent. Die finale Entscheidung über den KI-Einsatz im Spot sollte stets beim Kunden liegen.
✔ Haltet fest, welche KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalte ihr selbst im Prozess eingebracht habt, und informiert die Produktion hierüber schriftlich.
✔ Sprecht die Kennzeichnungsfrage frühzeitig bei der Produktion an (z. B. im PPM oder spätestens zu Beginn der Postproduktion), damit diese das Thema rechtzeitig mit dem Kunden klären kann.
Freie Arbeiten
Bei eigenen, freien Projekten, bei denen Ihr KI in eigener beruflicher Verantwortung einsetzt und das Werk selbst öffentlich zugänglich macht, liegt die rechtliche Verantwortung für eine etwaige Kennzeichnung komplett bei euch, sofern das Werk die oben genannten Kriterien erfüllt.