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Regieverband für Werbefilm &
Branded Content in Deutschland

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KI Kennzeichnungspflicht

Ab dem 2. August 2026 gelten nach der EU-KI-Verordnung (“AI Act”) neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. 

Hier das Wichtigste für Regisseur:innen auf einen Blick.

Kompakt zusammengefasst für kommende Auftragsarbeiten, freie Projekte und den Umgang mit euren bestehenden Showreels. 


Worum geht es?

Der ‘AI Act’ der Europäischen Union (Verordnung 2024/1689) schreibt unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Bild-, Ton- und Videoinhalte vor, die mithilfe von KI erstellt oder manipuliert wurden und als sogenannte ‘Deepfakes’ einzuordnen sind.

Entscheidend ist nicht allein, ob KI verwendet wurde, sondern welchen Eindruck das fertige Werk beim Publikum hinterlässt.

Eine Kennzeichnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn KI-Inhalte für Zuschauer:innen wie echte Aufnahmen wirken können (sog. ‚Deepfakes‘).

Zum Beispiel bei:
✔ fotorealistischen KI-Personen
✔ realistisch wirkenden synthetischen oder geklonten Stimmen
✔ realistisch wirkenden Orten, Umgebungen, Gegenständen oder Ereignissen
✔ KI-generierten Szenen, die dokumentarisch und/oder authentisch wirken

Als Faustregel gilt:

Je realistischer ein KI-Inhalt wirkt und je eher das Publikum ihn für echt halten könnte, desto eher sollte eine Kennzeichnung geprüft werden

Die Regeln gelten unmittelbar ab dem 02. August 2026.


Wer ist verantwortlich?

Zukünftige Auftragsarbeiten 

Nach derzeitigem Stand und der Auffassung des Justiziars der Produktionsallianz – Sektion Werbung dürfte die Verantwortung für die finale Entscheidung über eine mögliche Kennzeichnung regelmäßig beim Auftraggeber liegen, da dieser über Veröffentlichung und Ausspielung entscheidet. 

Die Produktionsfirma wiederum sollte die mit dem Kunden abgestimmte Kennzeichnung in den zur Veröffentlichung vorgesehenen Master-Fassungen und Belegkopien umsetzen. Dies gilt auch für Directors Cuts. 

Für uns Regisseur:innen empfehlen wir dennoch:

✔ Macht euren Einsatz von generativer KI frühzeitig gegenüber der Produktion, bzw eurem Auftraggeber, transparent. Die finale Entscheidung über den KI-Einsatz im Spot sollte stets beim Kunden liegen.
✔ Haltet fest, welche KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalte ihr selbst im Prozess eingebracht habt, und informiert die Produktion hierüber schriftlich.
✔ Sprecht die Kennzeichnungsfrage frühzeitig bei der Produktion an (z. B. im PPM oder spätestens zu Beginn der Postproduktion), damit diese das Thema rechtzeitig mit dem Kunden klären kann.  

Freie Arbeiten

Bei eigenen, freien Projekten, bei denen Ihr KI in eigener beruflicher Verantwortung einsetzt und das Werk selbst öffentlich zugänglich macht, liegt die rechtliche Verantwortung für eine etwaige Kennzeichnung komplett bei euch, sofern das Werk die oben genannten Kriterien erfüllt.


Showreel Veröffentlichungen

Für deine eigenen Kanäle bist du rechtlich vollkommen selbst verantwortlich. Das gilt ausdrücklich auch für eure Director’s Cuts und freie Arbeiten, die ihr auf eigenen Kanälen zeigt: Deine Website, Vimeo & Social Media.

Sobald ihr Filme selbst veröffentlicht, solltet ihr prüfen, ob für diese Arbeit eine Kennzeichnung erforderlich ist. Auch wenn ein Film ursprünglich für einen Kunden entstanden ist, kann bei einer eigenen Veröffentlichung eine erneute Prüfung sinnvoll sein. Wir empfehlen, euch hierzu eng mit der jeweiligen Produktionsfirma abzustimmen.


Was gilt für bereits veröffentlichte Arbeiten?

Die Regelung hat keine echte Rückwirkung. 

KI-generierte oder KI-bearbeitete Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt oder bearbeitet wurden, müssen nach den aktuellen Leitlinien der EU-Kommission (Stand: 20.07.2026) nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Dies gilt auch, wenn sie nach dem Stichtag weiterhin auf eurer Website oder euren Kanälen öffentlich zugänglich bleiben.

Eine freiwillige nachträgliche Kennzeichnung wird empfohlen, soweit sie ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Eine Pflicht, ältere Arbeiten nachträglich zu bearbeiten oder von Websites und Social-Media-Profilen zu entfernen, folgt daraus jedoch nicht. Wird eine ältere Arbeit nach dem 2. August 2026 erneut mit KI bearbeitet, ist die neue Fassung gesondert zu prüfen.


Auch Produktionen außerhalb der EU können betroffen sein

Entscheidend ist nicht allein, wo ein Werk entstanden ist. Werden KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte gezielt innerhalb der EU veröffentlicht oder für ein Publikum in der EU bereitgestellt, gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts ebenfalls. 

Die Verantwortlichkeiten verteilen sich wie zuvor aufgeschlüsselt. 


Wie sollte gekennzeichnet werden?

Einen verbindlichen Branchenstandard gibt es derzeit noch nicht. Die EU-Kommission stellt inzwischen jedoch optionale Kennzeichnungs-Icons für vollständig KI-generierte oder teilweise KI-generierte Inhalte zur Verfügung. Diese sind hier abrufbar.

Die Kennzeichnung kann durch ein passendes EU-Icon und/oder durch einen entsprechend klaren textlichen Hinweis erfolgen. Je nach Inhalt kann es sinnvoll sein, das Icon durch eine kurze Erläuterung zu ergänzen, etwa wenn nur eine Stimme oder eine einzelne Szene betroffen ist. Als textliche Hinweise kommen z.B. in Betracht:  
• „KI generiert“ • „Diese Szene enthält KI-generierte Inhalte.“ • „Stimme KI-generiert.“ • „Einzelne Szenen wurden mittels KI erzeugt oder bearbeitet.“, o.ä.

Die Kennzeichnung muss klar und unterscheidbar spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts erfolgen. Bei Bewegtbild ist eine gut lesbare Kennzeichnung im Bild oder durch ein unmittelbar zugeordnetes Plattform-Label regelmäßig die sicherste Lösung. Sie sollte ausreichend lange sichtbar sein; eine feste Mindestdauer gibt es nicht. Nicht ausreichend sind regelmäßig Hinweise, die in einer Caption erst nach „Mehr anzeigen“ erscheinen oder an anderer Stelle versteckt werden.


Was passiert bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht auf euren eigenen Kanälen kann verschiedene rechtliche Konsequenzen haben: 

  • Sperren: Plattformen wie Vimeo oder Instagram können je nach deren Nutzungsbedingungen deine Videos stummschalten, abwerten oder löschen.
  • Abmahnungen: Soweit zusätzliche wettbewerbsrechtliche Vorraussetzungen erfüllt sind, können bei eigener ungekennzeichneter KI-Nutzung auch Abmahnungen drohen. 
  • Der Worst Case (Regress): Verschweigst du den KI-Einsatz gegenüber der Produktion oder deinem Direktkunden, können schlimmstenfalls Schadensersatzforderungen entstehen, falls diese später wegen deines Spots Bußgelder zahlen müssen wegen verletzter Aufklärungspflicht.

Wann besteht keine Kennzeichnungspflicht?

Nicht jeder KI-Einsatz fällt unter die neuen Transparenzpflichten. Nach derzeitigem Stand gilt dies in der Regel nicht für den Einsatz von KI als rein internes Produktionswerkzeug, beispielsweise für folgende Inhalte, soweit diese Inhalte nicht selbst veröffentlicht oder Bestandteil des finalen Werbemittels werden. 

  • Treatment-Texte  
  • Moodboards
  • Pre-Visualisierung

Gleiches gilt für surreale oder offensichtlich künstliche Bildwelten, die niemand für real halten kann. 

Auch KI-gestützte Tools im VFX-Bereich lösen nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus, solange sie rein handwerklicher Natur sind und bestehendes Material lediglich optimieren. Dazu zählen:

  • Retuschen
  • Farbkorrekturen
  • Crowd Extension
  • Wettereffekte

Hinweis: Wesentliche Crowd Extensions, Wettereffekte und größeren Hintergrundveränderungen müssen aber sicherheitshalber im Einzelfall beurteilt werden.

Die Grenze kann bei VFX-Arbeiten insbesondere dann überschritten sein, wenn durch die KI neue oder wesentlich veränderte, täuschend echte Personen, Stimmen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse entstehen, die einen falschen Realitätseindruck vermitteln. 


Unsere Checkliste

Vor jeder Veröffentlichung lohnt sich ein kurzer Check:

✔ Enthält das fertige Werk realistisch wirkende KI-Inhalte (Bild & Ton)?

✔ Könnten Zuschauer:innen diese Inhalte fälschlicherweise für echte Aufnahmen halten?

✔ Habe ich die Produktion transparent über meine KI-Nutzung im finalen Werk informiert?

✔ Enthält die Veröffentlichung auf meinen Kanälen eine erforderliche Kennzeichnung, die spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar erkennbar ist? 


Wichtiger Hinweis: 

Dieses Informationsblatt dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Die Auslegung und praktische Umsetzung der neuen EU-Regelungen entwickelt sich derzeit weiter. Die am 20. Juli 2026 veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission, der Code of Practice und die neuen EU-Icons bieten eine erste zusätzliche Orientierung. Branchenstandards sowie erste Behörden- und Gerichtsentscheidungen werden voraussichtlich für weitere Klarheit sorgen.

Wir bitten um Verständnis, dass DRCT keine individuellen Rechtsberatungen durchführen kann. Ob und wie eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom konkreten Inhalt und Nutzungskontext ab. Bei konkreten Zweifelsfällen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Allgemeine Fragen aus dem Mitgliederkreis werden wir bündeln und, soweit möglich, in künftigen Informationen für alle Mitglieder aufgreifen.